Das Bundeskabinett hat heute das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen. Das Gesetz soll verlegerische Erzeugnisse im Internet besser schützen. Dass das mit dem aktuellen Gesetzesentwurf funktioniert, ist aber umstritten. Die Regelung beträfe insbesondere Suchmaschinen, RSS- und Twitter-Feeds sowie News-Aggregatoren. Aber auch die Nutzer könnten in erheblichem Maße davon betroffen sein.
Worum geht es in dem Gesetz? Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, so die Idee, sollen in kommerziellen Suchmaschinen nur noch dann angezeigt werden dürfen, wenn die Urheber der Texte dafür entlohnt werden. Das Argument lautet, die Suchmaschinen bedienten sich urheberrechtlich schützenswerter Inhalte, um ihre kommerziellen Ziele zu erreichen. Das Geld lande zwar bei den Suchmaschinen, aber nicht bei den eigentlichen Urhebern – den Verlegern.
Ein Beispiel: Sucht man heute bei Google nach „Bombe München“, bekommt man als erstes Ergebnis folgenden Text zu lesen: „Sprengung einer Bombe in München: Bewohner verärgert. Süddeutsche.de – vor 1 Stunde: Die Sprengung einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg mitten im Münchner Stadtviertel Schwabing hat etliche Gebäude beschädigt.“ Zukünftig soll Google für diese kommerzielle „Vervielfältigung“ einen Betrag an den SZ-Verlag überweisen müssen. Es handle sich dabei um einen „systematischen Zugriff“ auf schützenswerte Inhalte.
Für die Nutzer kann das unter Umständen gravierende Folgen haben. Zum ersten wird befürchtet, dass kleinere News-Aggregatoren ihre Seiten auf Grund von Kosten in bislang ungeklärter Höhe nicht weiter betreiben können. Damit könnten einige beliebte Feeds sterben. Die Suche nach Seiten, die Inhalte zu einem Nischen-Thema sammeln, könnte dadurch erschwert werden.
Um möglichen Kosten zu entgehen, gäbe es für die Anbieter noch eine zweite Möglichkeit. Wie ein Google-Sprecher gegenüber ZDFinfo betonte, ist nicht ausgeschlossen, dass Google notfalls alle deutschen Inhalte aus seinem Suchmaschinen-Angebot streicht. So utopisch das klingt, die Folgen für die Nutzer wären gravierend. Nicht nur, dass andere Aggregatoren und Feeds es dem Marktführer gleichtun könnten. Bei einer unklaren Rechtslage, die beispielsweise Till Kreutzer von der Initiative gegen das Leistungsschutzrecht für nicht unwahrscheinlich hält, bedeutete dies schlimmstenfalls das eingeschränkte Funktionieren von Suchmaschinen auf dem deutschen Markt. Wer welche Ansprüche in welcher Höhe geltend machen kann, ist bislang nämlich weitgehend unklar.
Für private Nutzer und Wirtschaftsunternehmen werden zunächst aber keine Kosten erwartet. Privates Verlinken und Zitieren soll auch weiterhin möglich sein. Die Ausarbeitung des Gesetzes übernimmt jetzt der Bundestag. Der Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden.
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[Bildquelle: shutterstock.com]
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Soll Google ruhig machen. Ich geb den Verlegern maximal eine Woche bis sie vor Google zu Kreuze kriechen und darum betteln, wieder aufgenommen zu werden.
Sehe ich ganz genauso! Wenn Sie damit ein “Problem” hätten, könnten Sie sich bereits jetzt sperren lassen. Ganz im Gegenteil denke ich profitieren die Verlage doch durch erhöhte Werbe-Einnahmen oder nicht?!
Jepp, genauso wirds kommen. Viele dieser seiten, wären ohne Google und Konsorten garnicht existent.
irgendwie muss ich da zwangslaeufig an die gema denken … bald darf man garnichts mehr ohne auch nur irgend ein “gesetz” zu verletzen.
dacht mir eben exakt das gleiche
irgendwie muss ich da zwangslaeufig an die gema denken … bald darf man garnichts mehr ohne auch nur irgend ein “gesetz” zu verletzen.
wie doof sind die eigentlich?
ohne google würde keiner groß auf die seite gehen, die bekommen schon kohle weil die leute durch google ihre seite besuchen.
und nun wollen die noch mehr?
gierigen säcke.
google zeigt doch nich den ganzen artikel sondern nur nen kleinen ausschnitt
Ein Hoch auf alle Seiten die dann ohne die Clicks durch google (teilweise) untergehen werden…
Die scheinen zu vergessen, dass abweits von dem Geld was google dadurch reinholt, alle mitprofitieren.
da reicht doch eigentlich ein nofollow und noindex, wenn ich mich recht entsinne !?
also bezgl: “Es handle sich dabei um einen „systematischen Zugriff“ auf schützenswerte Inhalte.”
–> also wenn das deren dorn im auge wäre … fürs geld verdienen natürlich hinderlich.
Finde die Idee wirklich schlecht. Es werden wie gesagt nur Ausschnitte angezeigt. Außerdem kommen die Besucher und die Einnahmen fast ausschließlich über Google.
Ja dann muß man ja in nem Zeitschriftenhandel auhc alle Zeitschriften verstecken..weil da sieht man ja auch die Überschriften… ach die spinnen doch
Absolut lächerlicher Entwurf einer netzfremden Politikergeneration.
Mal eben volkswirtschaftlich Geld aus dem Nichts generieren.
Sollte der Urheber sich finanziell benachteiligt fühlen, so kann er schließlich jeder Zeit
seine Dienstleistung kostenpflichtig anbieten. Diese Form des bezahlten Journalismus
ist doch letztendlich auch nur noch eine Randnotiz des Internets und beweist dass
deutsche Unternehmen, die mit Gedankengut handeln, längst umgedacht haben und das Potential
angemessen wertschöpfen. So wie es schließlich auch ein Google,Yahoo,Facebook,Twitter&Co. praktiziert.
Sofern diese Dienstleistungen kostenpflichtig wären, verstünde ich einen derartigen Gesetzesentwurf.
Dass Deutschland mit seinen gewerblichen Modellen nicht mit den global Web-Players konkurieren kann, nenne ich nur die Gunst der Stunde verpennt. Vielerorts wurde sicherlich einfach zu lokal gedacht.
Aber nein, wartet!
Wir haben ja noch das schrankenlos, omnipotente Bundeskabinett, dass uns in preußischer Manier
ein Stück vom Kuchen zurückmopst, bravissimo.
Auch für die Newsseiten von Süddeutsche, Spon usw. wäre dieses Leistungsschutzrecht eher fatal. Was nicht in den Suchmaschinen erscheint, erhält zwangsläufig weniger Klicks und so wird auch die Werbung auf diesen Webseiten weniger angeklickt.
Vernünftig und machbar wäre Presseverleger zu “zwingen” jeweils eine Kurzfassung des Artikels, zu veröffentlichen, speziell für die News-Aggregatoren und Suchmaschinen. Irgendein Standard einführen. Also quasi jeder Presseverleger MUSS eigene kostenlose RSS Stream betreiben, wenn er möchte über Google Suche gefunden zu werden. Sonst soll er mit dem Verwender seines Artikels über Bezahlung reden, bzw. der Artikel-Verwender muss selbst den Verleger fragen. Alles anderes muss illegal und strafbar sein. So sind wir, Netzbesucher zufrieden und der Verleger auch. Glaube ich
Viele seiten von firmen besuche/finde ich nur über Google, ich denke wenn das durch geht verlieren wir alle.
Also ich finde das richtig. Soll Google doch mal sehen, was die ohne Inhalte machen… Wenn das alle Verleger und Künstler so machen würden, würde nämlich Google sehr schnell einlenken.
Die machen Geld mit der Arbeit von anderen Leuten, das sollten die Urheber doch auch von partizipieren oder nicht?
Stichworte bei google und co , der komplette rest nur noch auf den richtigen Seiten!
Und bevor die Piraten und ähnlich denkende Menschen aufschreien, ja ich bin für das urherberrecht, wenn auch in einer moderneren Auslegung.
Alles Gratis im Netz ist lächerlich und stuft die Arbeit derer herab, die Zeit und Mühe in Ihre Werke stecken.
und um mal polemisch zu werden…. klaut Brötchen wenn Ihr Musik klaut.
oh gott hank bist du denn ganz behindert? junge junge
mal davon abgesehen ist die diskussion total überflüssig, da es technische möglichkeiten gibt gewünschte texte bei gogle anzeigen zu lassen. reine newsmache und viel pralala, nichts weiter.
Alles und jeder muss kontrolliert werden, ist doch klar!
Warum weiten wir das Gesetz nicht gleich weiter aus? Der Verfasser einer wissenschaftlichen Arbeit, der auf andere Arbeiten und Beiträge referenziert, sollte für jedes Zitat einen Beitrag an den Autor zahlen. Die “Abschreiberdoktoranden” – Ihr wißt wen ich meine, wären jetzt arm